Bebauungsplan „Wohnbebauung Wörthstraße“

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Stadt Baden-Baden Bebauungsplan „Wohnbebauung Wörthstraße“

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die brachliegende städtische Teilfläche des ehemaligen Baubetriebhofs wiedernutzbarzumachen und so dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. In Zusammenarbeit mit der GSE soll auf der Fläche ein Modellprojekt für seriellen Wohnungsbau umgesetzt werden. Die ersten zehn Jahre soll der entstehende Wohnraum als Anschlussunterkunft für geflüchtete Menschen dienen und später als Wohnraum in der Stadt zur Verfügung stehen.

Art des Bebauungsplanvrfahrens

Der Bebauungsplan „Wohnbebauung Wörthstraße“ entspricht den Zielen der Innenentwicklung im Sinne von § 13a BauGB zur Wiedernutzbarmachung der brachliegenden Teilfläche des ehemaligen Baubetriebhofs. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung aufgestellt.

Weiter wird im beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB gem. § 13a Abs. 2 und § 13 Abs. 3, Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Bebauungsplan „Wohnbebauung Wörthstraße“ weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP 2025) ab und ist deshalb im Wege der Berichtigung anzupassen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch die Veröffentlichung im Internet. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung und den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, alle Fachgutachten sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan sind vom 27.05.2024 bis einschließlich 03.07.2024 unter https://www.baden-baden.de/bebauungsplaene/ abrufbar.

Die Unterlagen werden zusätzlich im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Baden-Baden durch eine Veröffentlichung (öffentliche Auslegung) während der Öffnungszeiten für jedermann einsehbar ausgehängt.

Auslegungsort im Rathaus der Stadt Baden-Baden, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden, Zugang Gernsbacher Straße 5/ Jesuitenplatz, EBENE 0 (Gang parallel Bürgerbüro). Es besteht eine freie Zugänglichkeit zu allen Entwurfsunterlagen.

Nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Fachgebiet Stadtplanung unter der Telefonnummer 07221 93-2551 sowie per Mail unter stadtplanung@baden-baden.de kann, wenn erwünscht, ein Termin zur Erläuterung der Unterlagen vereinbart werden.

Bisher verfügbare umweltbezogene Informationen

Gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB wird auf die Umweltprüfung verzichtet, da es sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt.

In der Begründung zum Bebauungsplan finden sich Aussagen zu Boden/Bodenbelastungen, Kampfmittelverdachtsflächen, Hochwasser und Starkregen, Artenschutz, Klimaschutz, Luftqualität, Lärm- und Schallschutz sowie zum Verkehr.

Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Dauer der Einstellungs- und Auslegungsfrist können Stellungnahmen

von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@baden-baden.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Insbesondere kann dies auf postalischem Weg (schriftlich per Post) oder nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Baden-Baden, Fachbereich Planen und Bauen, Fachgebiet Stadtplanung erfolgen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und in der Regel die dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutzverordnung Art. 6 I a), e), f) werden zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen personenbezogene Daten von der Bürgerschaft wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse und in den Sitzungen des Ortschafts anonymisiert aufgeführt werden.

Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Baden-Baden (www.baden-baden.de/buergerservice/datenschutz) verwiesen.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Baden-Baden, den 25.05.2024                Dietmar Späth

                                                                 Oberbürgermeister