Öffentliche Ausschreibung Nr.2024/138

Neubau Bürogebäude Im Rollfeld / Ecke Flugstraße - Sonnenschutz

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Über oben aufgeführten Link können die Unterlagen elektronisch heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Subreport gerne unter Tel.: 0221/985780 zur Verfügung.

a) Name, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle):

Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Tel. 07221/93 -2530 bis -2534, -2539
E-Mail:

für die Gewerbeentwicklung Baden-Baden GmbH (GeBB), Pariser Ring 37, 76532 Baden-Baden

b) Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform
Subreport-Elvis einzureichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist
nicht zugelassen.
-> Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter,
welcher das Angebot abgibt, muss im elektronischen Angebot eindeutig zu erkennen sein.
Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert.
d) Art des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung ist:
Sonnenschutz

CPV-Code: 45212190, 44115900-8
e) Ort der Ausführung:
Im Rollfeld 19, 76532 Baden-Baden
f) Art und Umfang der Leistung:
ca. 387 lfm Raffstore
g) Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags:
Sonnenschutzarbeiten im Zuge des Neubaus Bürogebäude Im Rollfeld / Ecke Flugstraße
i) Frist für die Ausführung:
Beginn: 07.01.2025
Fertigstellung: 14.02.2025
j) Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen.
k) Zulässigkeit der Abgabe mehrerer Hauptangebote:
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
l) Ausschreibende Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen angefordert/eingesehen werden können:

Anforderung:
Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Zimmer 100 bis 104
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden

Die Vorschauansicht der Vergabeunterlagen steht Ihnen unter: [ELViS-Link]
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Für Rückfragen steht Ihnen subreport gerne unter Tel.: 02 21 / 9 85 78-0 zur Verfügung.

Einsichtnahme:
Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Zimmer 100 bis 104
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden

m) Entgelt für die Unterlagen: Höhe und Einzelheiten der Zahlung:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport-elvis.de/E57424298.
Für Rückfragen steht Ihnen die Subreport-Hotline gerne unter Tel.: +49 221 / 9 85 78-0 zur Verfügung.
o) Frist für den Eingang der Angebote:
Submissionstermin: 16.07.2024, 11:00 Uhr
p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden

Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch
r) die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung:
100 % Preis
s) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote:
Datum: 16.07.2024, 11:00 Uhr

Ort: Stadt Baden-Baden, Fachbereich Zentrale Dienste, Fachgebiet Vergabe, Zimmer 100 bis 104, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden.

Eine persönliche Teilnahme der Bieter oder Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung statt.
u) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Nach § 16 VOB/B und den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen.
v) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
w) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck 179 „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre [Mindestauftragswert: 500.000,00 €], Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten zwei abgeschlossenen Kalenderjahre [Mindestauftragswert: 200.000,00 €], Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
(2) Bei vorgesehenem Einsatz von Unterauftragnehmern ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck 177 „Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen:
die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters).
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck 175 „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (04), (05) und (06).
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck 179.3 „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“).
(5) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU.
(6) Eigenerklärung zu §§ 123 + 124 GWB.

Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung
der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“.

Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung:
Auf Verlangen des Auftraggebers sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten zwei abgeschlossenen Kalenderjahre mit einem Mindestauftragswert in Höhe von 200.000,00 € einzureichen.
x) Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße:
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe

Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau- oder
Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben,
können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen
werden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am
Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden
zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in
einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern
können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung
von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.

Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB
wird verwiesen.
y) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist:
Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 13.09.2024

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Besondere Hinweise:
- Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 6e, 13 und 16 VOB/A-EU.

- Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die Vergabeplattform Subreport zu erfolgen.

- Fragen sind bis spätestens 04.07.2024, 17:30 Uhr zu stellen.

- Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 09.07.2024 veröffentlicht.

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Datenschutzhinweise:
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadt Baden-Baden
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
E-Mail: vergabe@baden-baden.de

2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Stadt Baden-Baden
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Briegelackerstraße 8
76532 Baden-Baden
E-Mail: datenschutz@baden-baden.de

3. Übermittlung in ein Drittland:
Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt.

4. Dauer der Datenspeicherung:
Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

5. Ihre Rechte:
Sie – als betroffene Person – können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen.
Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.

Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW) Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Tel. 0711/ 615541 -0
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/

6. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.

Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an
- das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister;
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen;
- beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.);
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen;
- die Fachämter zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags;
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.

Der Oberbürgermeister