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Blick von unten auf den Rathaus Innenhof
© Stadt Baden-Baden

Schwarzwaldwohnstift: Vertreter der Eigentümergemeinschaft geben Erklärung ab

Baden-Baden (15.11.2023). Die Stadt Baden-Baden hat in einem dreiteiligen Gebäudekomplex in Lichtental, in dem teilweise auch Personen in betreutem Wohnen untergebracht sind, Wohnungen angemietet.

Stadt wurden die Wohnungen angeboten

Der Stadt wurden von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leerstehende Wohnungen angeboten, nachdem der Betreiber des Wohnstifts bereits 2020 gekündigt hatte. Die Stadt stellt diese Wohnungen Flüchtlingen, sowie kurzfristig wohnungslos gewordenen Familien zur Verfügung. In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass die Bewohner des Wohnstifts Räumungsaufforderungen erhielten. Es stand der Vorwurf im Raum, die Stadt benötige diese Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen.

"Von diesen Aufforderungen wussten wir nichts"

Die Stadt stellte daraufhin klar, dass die Aufforderungen ohne Kenntnis der Stadt an die Bewohner versendet wurden und es nicht vorgesehen ist, dass Bewohner dort ausziehen. Dies bekräftigt Oberbürgermeister Dietmar Späth nochmals: „Von diesen Aufforderungen wussten wir nichts. Das versichere ich. Es wurden in der Vergangenheit nur freie Wohnungen angemietet. Wir beabsichtigen auf gar keinen Fall, dass Bewohner des Wohnstifts ausziehen. Das ist für uns ganz klar und bleibt auch weiterhin der Grundsatz unseres Vorgehens.“

"Sehr wichtig, dass der Konflikt schnell gelöst wird"

Hintergrund der Räumungsaufforderungen ist eine bereits seit Monaten laufende juristische Auseinandersetzung zwischen der WEG und den Betreibern des Wohnstifts. Die Stadt nahm in der Folge Kontakt mit der WEG auf, um eine Lösung herbeizuführen. Hierzu erklärt Bürgermeister Roland Kaiser: „Es ist sehr wichtig, dass dieser Konflikt schnell gelöst wird. Die WEG hat uns mitgeteilt, dass sie den Bewohnern direkte Mietverträge anbieten wird, damit die Eigentümer die Miete erhalten. Das begrüßen wir ausdrücklich. Darüber hinaus haben wir die WEG aber auch darum gebeten, sich zur gegenwärtigen Konfliktsituation zu erklären.“

Stellungnahme der WEG

Dieser Bitte kamen die rechtlichen Vertreter der WEG nach und gaben für die von ihnen vertretenen Eigentümer eine ausführliche Stellungnahme zur aktuellen Situation ab. Die Erklärung der Kanzlei Hannemann, Eckl, & Moersch im Wortlaut:

„Den von uns vertretenen Wohnungseigentümern gehören insgesamt 77 von insgesamt 117 Wohneinheiten des Schwarzwaldwohnstifts. Wir stellen noch einmal klar, dass die ganze Auseinandersetzung damit begann, dass die SWB alle Mietverträge mit den Eigentümern am 22.06.2020 mit Wirkung zum 30.06.2021 gekündigt hat. Die SWB vermietet allerdings die gekündigten Wohneinheiten nach wie vor an Bewohner des Wohnstifts, denen gegenüber sie auf vertraglicher Grundlage auch noch immer ambulante Pflegeleistungen erbringt. Es bestehen zwischen den Bewohnern und der SWB entsprechende Kombinationsverträge.

Aufgrund der Kündigung der SWB entschieden die Wohnungseigentümer im November 2021 mit überwältigender Mehrheit, das Objekt an einen anderen Betreiber zu vermieten, nämlich die Cura AG. Diese sollte auch die ambulanten Pflegeleistungen übernehmen, d.h. insgesamt Betreiberin des Schwarzwaldwohnstifts werden. Die Streitigkeiten der Eigentümer mit der SWB begannen dann, als diese bereits im Laufe des Jahres 2021 nicht bereit war, die Mietverträge mit den Bewohnern offen zu legen.

Die Streitigkeiten spitzten sich zu, als sich gegen Ende des Jahres 2021 und im Laufe des Jahres 2022 herausstellte, dass der von den Eigentümern mit großer Mehrheit ausgewählte Nachfolgebetreiber, die Cura AG, durch das Verhalten der SWB von einer Übernahme der Wohnanlage abgehalten wurde und sich schließlich zurückzog. Es ging der SWB damals ausschließlich um ihre eigenen Interessen, wie eine Email des Herrn Seidler an eine der von uns vertretenen Eigentümerinnen vom 19.08.2022 zeigt. Darin heißt es:

‚Guten Tag Frau …,

Frau … ist ab nächste Woche wieder im Dienst. Ich bin mir sicher, dass wir Ihrer Bitte entsprechend reagieren können. Am gestrigen Tage habe ich übrigens dem Beirat mitgeteilt, dass die SWB Ihren operativen Betrieb in Lichtental nicht an die Cura AG verkaufen wird. Gutes Personal ist mittlerweile unbezahlbar geworden. Aber das wissen Sie sicher auch!

Wir betreiben den Teil des Hauses demnach weiter. Alternative: wir geben das Haus an die Eigentümer leer und kalt – je nach Auszug oder Ableben der Senioren - zurück. Hier wäre dann für alle Beteiligten Geduld angebracht. Bewohner und unser Personal stehen hierbei im Fokus.‘

Trotz der gekündigten Mietverträge zieht sich die SWB nicht aus dem Schwarzwaldwohnstift zurück und räumt entgegen ihrer rechtlichen Verpflichtung die Wohneinheiten nicht.

So entstand die jetzige Konfliktlage:

  • Es kann kein Nachfolgebetreiber gefunden werden. Alle Aspiranten werden durch die Auseinandersetzungen, die jetzt in der öffentlichen Darstellung gipfeln, abgeschreckt.
  • Es erfolgen keine Zahlungen der SWB an die von uns vertretenen Eigentümer; Mieten, die auf den Konten der SWB eingehen, werden nicht weitergeleitet. Die Eigentümer erhalten nicht die ihnen zustehenden Kaltmieten.
  • Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte bereits im Jahr 2021 eine umfangreiche Sanierung des Hauses 3 beschlossen. Hierfür wurden Sonderumlagen in insgesamt siebenstelliger Höhe beschlossen und von den Wohnungseigentümern bezahlt. Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, dass insbesondere die Wohnungseigentümer, die diese Sonderumlage finanzieren mussten, weiterhin auf regelmäßige Mieteingänge angewiesen sind.
  • Nur mit den Mieteinnahmen können auch die weiteren dringend notwendigen Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt und der während der Trägerschaft der SWB aufgelaufene Reparaturstau in sechsstelliger Höhe abgebaut werden. Letztlich kann die gesamte Anlage nur überleben, wenn die Eigentümer dauerhaft und regelmäßig Mieteinnahmen erzielen.
  • Es entsteht unnötiger Leerstand, da die SWB leerstehende Wohnungen nicht an die Eigentümer zurückgibt.
  • Als rechtliche Berater der von uns vertretenen Eigentümern mussten wir diesen raten, die Räumung auch gegen die Bewohner zu betreiben, da ansonsten ein Räumungstitel bei bewohnten Einheiten nicht vollstreckbar wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir die Stadt nicht vorab über die Räumungsbestrebungen informiert haben.

Die von uns vertretenen Eigentümer beabsichtigen nun, den Senioren direkte Mietverträge anzubieten. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür werden derzeit von uns geprüft. Ohne Mitwirkung der SWB wird eine Direktvermietung an die Senioren nicht möglich sein, da zum einen die Senioren ihre bestehenden Verträge mit der SWB kündigen müssten und zum anderen die SWB weiterhin bereit sein muss, die ambulanten Pflegeleistungen, häufig allerdings nur die Leistungen des ‚Service-Wohnens‘, zu erbringen bzw. einer Fremdvergabe der Leistungen, die bei ambulanten Pflegeleistungen ohne weiteres möglich ist, nicht im Wege stehen darf.“