Oberbürgermeister Dietmar Späth unterzeichnet den vierten Klimaschutzpakt. unterzeichnet.
© Stadt Baden-Baden Oberbürgermeister Dietmar Späth hat den vierten Klimaschutzpakt unterzeichnet.

Klimaneutrale Kommunalverwaltung: Baden-Baden unterzeichnet den vierten Klimaschutzpakt

Baden-Baden (15.07.2024). Oberbürgermeister Dietmar Späth hat für die Stadt Baden-Baden die unterstützende Erklärung zum vierten Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg unterzeichnet. Das Bekenntnis zum Klimaschutzpakt geht auf die Entscheidung des Gemeinderats am 24. Juni 2024 zurück.

Stadtkreisverwaltung bis 2040 klimaneutral gestalten

Die Gemeinden, Städte und Landkreise spielen eine entscheidende Rolle beim Klimaschutz. Aus diesem Grund haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände Ende 2015 den „Klimaschutzpakt Baden-Württemberg“ ins Leben gerufen. Um die Wirkung des Paktes zu verstärken, können Gemeinden, Städte und Landkreise den Klimaschutzpakt durch eine unterstützende Erklärung unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Klimaschutzpaktes bekennen sich die Parteien zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand im Klimaschutz, zur Umsetzung der Ziele des Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetzes (KlimaG BW) und verpflichten sich, die Stadtkreisverwaltung bis 2040 klimaneutral zu gestalten. Auch Baden-Baden unterstützt den Klimaschutzpakt und unterstreicht damit die Entschlossenheit der Stadt, die Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung zu reduzieren. Zudem übernimmt die öffentliche Verwaltung eine Vorbildrolle, indem sie die gesetzlichen Vorgaben als Grundlage für ihr Handeln nutzt.

Weitere Informationen

Seit seiner Einführung Ende 2015 wurde der Klimaschutzpakt kontinuierlich aktualisiert und für die Jahre 2016-2017, 2018-2019 sowie 2020-2021 fortgeschrieben. Bereits 2016 hat die Stadt Baden-Baden den ersten Klimaschutzpakt unterzeichnet. In der aktuellen Fortschreibung für die Jahre 2023 und 2024 haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände neue Fördermöglichkeiten eingeführt und die finanziellen Mittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen signifikant erhöht. Durch die unterstützende Erklärung erhalten die Kommunen Zugang zu bestimmten Fördermitteln im Rahmen der Programme „Klimaschutz-Plus“ und „KLIMOPASS“. Diese Förderungen umfassen Maßnahmen zur Klimaanpassung, Klimaschutzwettbewerbe, CO2-Minderungsprojekte sowie die Sanierung kommunaler Liegenschaften.