Ein Schild mit Halteverbotszeichen und Hinweis auf Anwohnerparkzone.
© Stadt Baden-Baden

Anpassung der Bewohnerparkgebühren

Baden-Baden (21.06.2024). Ab dem 1. Juli werden die Gebühren für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises gestaffelt erhöht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie hoch sind die neuen Gebühren?

Die Gebühr beträgt ab dem 1. Juli 2024 jährlich 60 Euro, ab 2025 90 Euro und ab 2026 120 Euro.

Wann tritt die Erhöhung in Kraft?

Die Erhöhung tritt gestaffelt ab dem 1. Juli 2024 in Kraft.

Sind bestehende Ausweise weiterhin gültig?

Bereits ausgestellte Parkausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Die neuen Gebühren gelten erst, wenn der aktuelle Ausweis erneuert wird. Die Erhöhung der Gebühren tritt gestaffelt ab dem 1. Juli 2024 in Kraft. Es gibt keine rückwirkende Anpassung der Gebühren für bereits ausgestellte Parkausweise.

Warum werden die Bewohnerparkgebühren erhöht?

Die Gebühren für Bewohnerparkausweise wurden seit 1993 nicht angepasst und decken weder den Verwaltungsaufwand noch die Herstellungs- und Wartungskosten öffentlicher Stellplätze.

Auf welcher Grundlage werden die neuen Gebühren erhoben?

Die bisherige Gebühr war der in der Gebührenordnung des Bundes für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegte Wert von 30,70 Euro pro Jahr. Diese Gebühr wurde seit 1993 nicht angepasst. Bei der Berechnung der neuen Gebühren hat die Stadtverwaltung die Mieten für einen Stellplatz, die Unterhaltungs- und Herstellungskosten sowie die Parkgebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen in Baden-Baden berücksichtigt.

Beispielsweise können in der Vincentigarage oder der Kongresshausgarage Dauerstellplätze mit Kosten in Höhe von 130 Euro je Monat angemietet werden. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren sind die neuen gestaffelten Jahresgebühren angemessen.

Gibt es Ausnahmen?

Schwerbehinderte und Inhaber von Ausnahmegenehmigungen (z.B. Handwerker) dürfen weiterhin unter bestimmten Bedingungen parken.

Gibt es weitere Neuerungen?

Mit der neuen Regelung werden auch kennzeichenbezogene Ausnahmegenehmigungen für Besucherinnen und Besucher ermöglicht. Das erleichtert Besucherinnen und Besuchern das Parken in den Bewohnerparkgebieten.