Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

Beispielkennzeichen

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Voraussetzungen

dienstlich erworbene Fahrerlaubnis

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Hinweis

Seit Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere. Sollten Ihre Fahrzeugpapiere vor diesem Datum ausgestellt worden sein, müssen diese eventuell umgetauscht werden. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen.

Erforderliche Unterlagen

Umschreibung mit Halterwechsel oder ohne Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder, bei Stilllegung vor 01.10.2005, Abmeldebescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Stempel auf Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nicht anerkannt)
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie des Ausweisdokuments des Fahrzeughalters
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes
  • evtl. noch vorhandene Kennzeichenschilder
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug

Umschreibung ohne Halterwechsel und Beibehaltung des Kennzeichens (Standortwechsel)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie des Ausweisdokuments des Fahrzeughalters
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Stempel auf Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nicht anerkannt)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug

Kosten

  • Umschreibung innerhalb des Stadtkreises Baden-Baden: 24,20 EUR
  • Umschreibung innerhalb des Stadtkreises Baden-Baden mit Kennzeichenänderung: 26,20 EUR
  • Umschreibung eines Fahrzeuges von einem anderen Zulassungsbezirk in den Stadtkreis Baden-Baden mit einem Halterwechsel: 27,10 EUR
  • Umschreibung eines Fahrzeuges von einem anderen Zulassungsbezirk in den Stadtkreis Baden-Baden ohne Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel auf BAD: 27,10 EUR
  • Umschreibung eines Fahrzeuges von einem anderen Zulassungsbezirk in den Stadtkreis Baden-Baden ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens: 23,60 EUR
  • für ein Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
  • bei Vorreservierung eines Wunschkennzeichens: 12,80 EUR
  • Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II: 8,70 EUR
  • Zulassungsbescheinigung Teil II: 3,80 EUR
  • je Klebesiegel: 0,30 EUR

Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.