Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Beispielkennzeichen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen

Hinweis

Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren.

Wunschkennzeichen reservieren

Voraussetzungen

  • Sie haben ein neues Fahrzeug.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Verfahrensablauf

Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
  • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Zulassung ohne Fahrzeugbrief

Wurde für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erstellt, ist ein Nachweis der Verfügungsberechtigung des Antragstellers (z.B. Kaufvertrag) zu erbringen; das Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer (siehe rechts: Formulare)
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie des Ausweisdokuments des Fahrzeughalters
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes

Kosten

  • Zulassung: 30 EUR
  • ggf. Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): 3,80 EUR
  • ggf. nichtgetyptes Fahrzeug: 15,30 EUR
  • Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
  • bei Vorreservierung eines Wunschkennzeichens: 12,80 EUR
  • je Klebesiegel: 0,30 EUR
  • Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.

Rechtsgrundlage

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  • § 6 (FZV) Antrag auf Zulassung
  • § 3 Abs. 1, 4 (FZV) Notwendigkeit einer Zulassung

Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221