Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Kennzeichenschild mit unkenntlichem Zulassungssiegel mit lesbarer Druckstücknummer sowie Rückseite einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit einem Sicherheitscode und Siegel der Stadt Baden-Baden und einer orangefarbenen Plakette der Hauptuntersuchung Februar 2019Bild vergrößern
Kfz-Zulassung Baden-Baden

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Hinweis

Das Kennzeichen bleibt in Baden-Baden auf Wunsch des Fahrzeughalters für das Fahrzeug für 12 Monate reserviert.

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Rechtsgrundlage

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  • § 16 (FZV) Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 17 (FZV) Verwertungsnachweis

Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 224

Kosten

  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs: 15,90 EUR
  • je Klebesiegel: 0,30 EUR
  • Online-Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs: 6,20 EUR
  • Verwertungsnachweis bei gleichzeitiger Außerbetriebsetzung: 5,10 EUR
  • Verwertungsnachweis zu einem anderen Zeitpunkt als dem der Außerbetriebsetzung: 10,20 EUR