Digitales baurechtliches Verfahren

Männerhände zeichnen mit einem Zirkel einen Kreis auf Papier. Daneben steht ein Laptop und Helm.Bild vergrößern
© Pik / AdobeStock Papierpläne gehören ab Januar 2022 der Vergangenheit an.

Seit dem 1. Januar 2022 sind baurechtliche Anträge bei der Stadt Baden-Baden nur noch digital zu stellen und die dazugehörigen Bauvorlagen digital einzureichen.

Ab dem 01.07.2024 wird sich die Stadt Baden-Baden der landesweiten Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ anschließen und Anträge nur noch über diese akzeptieren.

Folgende Anträge können über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg gestellt werden:

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
  • Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen

Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter "Baugenehmigung nach §58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.

Im Folgenden erhalten Sie umfangreiche Informationen zu der digitalen Antragstellung.

Allgemein

Ist die Papierform noch zulässig?

Anträge sind nur noch elektronisch in Textform zulässig.

Anträge, die in Papierform eingehen, werden nicht bearbeitet und an den Absender zurückgesendet.

Rechtsgrundlage: § 53 Abs. 2 LBO

Wie wird der elektronische Antrag übermittelt?

Als Plattform zur Antragstellung und Übermittlung der Bauvorlagen nutzt die Stadt Baden-Baden das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg. Links zu den verschiedenen Antragsarten finden Sie in der rechten Spalte.

Die Übermittlung der Anträge per E-Mail auf einem Datenträger, einer CD / DVD, eine Cloudlösung oder per E-Mail an städtische Mitarbeitende ist nicht zulässig. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Daten gelöscht werden und der Antrag als nicht eingegangen gilt.

Wie wird das Fachgebiet Bauordnung mit mir kommunizieren?

  1. Der Antrag wurde noch über Service BW gestellt:
    Die Genehmigung erhalten Sie weiterhin mittels einer verschlüsselten und passwortgeschützten E-Mail. Nachforderungen und allgemeine Schreiben des Fachgebiets Bauordnung erhalten Sie per E-Mail.
     
  2. Der Antrag wurde über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg gestellt:
    Die Genehmigung wird über das Postfach Ihrer BundID bzw. Mein Unternehmenskonto zugestellt. Nachforderungen und allgemeine Schreiben des Fachgebiets Bauordnung erhalten Sie per E-Mail.

Wie reiche ich Unterlagen in bereits über Service BW gestellten Anträgen nach?

Auf Grund der Einstellung der Leistungen auf Service BW können die Nachreichungen nicht mehr über diese Plattform hochgeladen werden. Leider ist auch ein Nachreichen über die neue Plattform Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg nicht möglich. Aus diesem Grund sind Unterlagen für bereits gestellte Anträge über die stadteigene Plattform „Bauen Online“ einzureichen. Die Zugangsdaten haben Sie bereits mit der Eingangsbestätigung erhalten.

Welche Dateiformate werden akzeptiert?

Die Bauvorlagen sind maßstabsgetreu im Format PDF oder PDF/A einzureichen. Das Dokument darf nicht passwortgeschützt oder die Bearbeitung eingeschränkt sein.

Des Weiteren muss das Dokument dem Format der DIN Reihe A entsprechen.

Hinweis: Gleichzeitig müssen die Planzeichnungen im PDF eingebettet sein, sodass ein Verändern der Pläne durch uns nicht möglich ist.

Was muss bei den digitalen Plänen beachtet werden?

Die digitalen Pläne müssen maßstabsgetreu eingereicht werden. Dies erfolgt am einfachsten, wenn die Pläne als PDF- Dokument aus einem CAD-Programm „gedruckt“ werden. 

Ein Scannen der Pläne ist in den meisten Fällen nicht maßstabsgetreu. Sollten Sie alte Pläne scannen, dann ist eine Vektorisierung der Pläne erforderlich.

Welche Dateistruktur ist erforderlich?

  • Jeder Plan ist als ein einzelnes PDF-Dokument einzureichen.
    Beispiel:  Grundriss EG = ein Dokument, Grundriss OG = ein weiteres Dokument
  • PDF-Dateien mit mehreren Plänen können nicht akzeptiert werden
  • Schriftstücke sind ebenfalls als einzelne PDF-Dokumente einzureichen.
    Beispiel: Schriftlicher Teil Lageplan = ein Dokument, Angaben zu gewerblichen Anlagen = ein weiteres Dokument
    Schriftstücke mit mehreren Seiten (z.B. Angaben zu gewerblichen Anlagen) müssen nicht aufgeteilt werden, sie werden als ein PDF-Dokument gesendet.
  • Die Dokumente sind mit dem Inhalt übereinstimmend zu benennen. Ergänzungen sind nicht zulässig.
    Beispiel: Lageplan_zeichnerisch.pdf, Grundriss_OG.pdf
    Nicht zulässig sind folgende Bezeichnungen:  Mustermann_2022_01_01_Plan_02

    Wichtig: Bauvorlagen, die nicht dem oben genannten Standard entsprechen, sind mangelhaft. Folglich kann keine Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt werden und die Fristen für das Vorhaben beginnen nicht.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Zusätzlich zu den üblichen Bauvorlagen bei einem Genehmigungsverfahren und den Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren muss eine Teilnahmeerklärung unterzeichnet und eingescannt beigefügt werden.

Die Teilnahmeerklärung finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.

Checklisten zu den einzelnen Unterlagen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg

Cookie-Hinweis

Um die Videos (Youtube/Vimeo) anschauen zu können müssen Sie hier die externen Medien-Cookies akzeptieren.

Wie melde ich mich als Privatperson an?

Als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein Angebot der Bundesregierung, mit welchem Sie verschiedene digitale Verwaltungsleistungen nutzen können.

Für baurechtliche Anträge ist das Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Aus diesem Grund wird hierfür ein Online-Ausweis benötigt. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro beantragen oder aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch Ihr ELSTER-Konto verwenden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier sowie im Downloadbereich.

Wie melde ich mich als Unternehmen an?

Für eine reibungslose Antragstellung als Unternehmen benötigen Sie ein Unternehmenskonto. Mit Ihrer unternehmensspezifischen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dieses ELSTER-Konto wird durch ein persönliches ELSTER-Zertifikat geschützt, mit dem Sie sich für zukünftige Anträge anmelden können.

Bitte beachten Sie, dass ein Teil Ihrer Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen per Post an Sie versendet wird. Daher empfehlen wir, für Ihre erste Antragstellung mit dem neuen Unternehmenskonto einen Vorlauf von 14 Tagen einzuplanen, um die postalischen Zugangsdaten rechtzeitig zu erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier sowie im Downloadbereich.